Lehrgänge

PC-Lehrgänge | 10-Finger-Tastschreiben | Fit am Smartphone | Stenografie

ZVB Lehrgangsbedingungen (AGB's)

Der ZVB Obertshausen 1964 e. V. – Zentralverein für Bürowirtschaft, Informationsverarbeitung, Kurzschrift und Tastschreiben, Geschäftsstelle Fröbelstraße 12, 63179 Obertshausen, bietet Kurse in Kurzschrift, Tastaturschreiben (Maschinenschreiben), Internet, Office- und andere Programme am PC, Bewerbungsseminare u. ä. an.

Die Lehrgänge finden überwiegend in der Georg-Kerschensteiner-Schule (GKS) – Berufs-, Berufsfachschule und Berufliches Gymnasium (Wirtschaft und Hauswirtschaft), Georg-Kerschensteiner-Straße 2, statt. Bei entsprechender Vorbildung ist es jederzeit möglich, in laufende Kurse einzutreten.

In den Ferien und an Feiertagen oder ähnl., findet kein Unterricht statt.

Bitte finden Sie sich zum ersten Veranstaltungstermin ein, wie er mit Ort, Tag und Zeit aus- geschrieben ist. Nach erfolgreichem und regelmäßigem Besuch unserer Lehrgänge erhalten Sie auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung.

Leistungsurkunden können Sie durch Teilnahme an Wettbewerben auf Vereins-, Verbands- oder Bundesebene erwerben. In der Textverarbeitung können Sie sich einer Prüfung unterziehen: Texterfassung bzw. Geschäftsbrief nach DIN 5008 und Textbearbeitung (Autorenkorrektur).

1. Anmeldung:

Lehrgangsanmeldungen, gleich welcher Art (telefonisch, mündlich, E-Mail, ZVB-Homepage, Fax etc.) sind verbindlich. Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Lehrgangsbedingungen akzeptiert und anerkannt. Es entsteht die Pflicht, den vollen Lehrgangsbeitrag zu zahlen. Eine zusätzliche Lehrgangsanmeldung ist bei Lehrgangsbeginn auszufüllen und dem jeweiligen Dozenten abzugeben.

Nach Anmeldung führen wir den Lehrgangsteilnehmer als Vereinsmitglied bis zum Ende des Lehrganges. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nicht notwendig. Sollten später weitere Lehrgänge belegt werden, ist für jeden Lehrgang eine neue Anmeldung erforderlich. Mit dieser Anmeldung unterwirft sich der Teilnehmer der entsprechenden Haus- bzw. Lehrgangsordnung. Den Anweisungen der Dozenten ist Folge zu leisten.

2. Lehrgangsbeiträge und Bezahlung:

Die Lehrgangsbeiträge sind bei Beginn des Lehrganges entweder in BAR zu zahlen oder innerhalb der ersten zwei Unterrichtstage bargeldlos auf das Konto bei der

Sparkasse Langen-Seligenstadt 
IBAN: DE16 5065 2124 0014 1173 11
BIC HELADEF1SLS

mit Angabe der jeweiligen Lehrgangsnummer und des eigenen Namens zu entrichten. Zahlungen bitte nicht vor Lehrgangsbeginn, auch keine Zahlungen an die Volkshochschule (VHS) Obertshausen.

3. Lehrgangsabmeldung/Rückzug von der Anmeldung:

Eine Kündigung/ein Rückzug von der bereits getätigten Anmeldung kann nur bis eine Woche vor Lehrgangsbeginn in schriftlicher Form an die ZVB-Geschäftsstelle unter Angabe von dringlichen Gründen (z. B. nachgewiesener Krankheit) erfolgen, ansonsten ist der Lehrgangsbeitrag in vollständiger Höhe zu begleichen, unabhängig davon, ob der Lehrgang begonnen bzw. nicht begonnen oder nach Beginn abgebrochen wurde. Abmeldungen beim jeweiligen Dozenten haben keine Gültigkeit. Rückzahlungen bei Abmeldung eines Teilnehmers sind nicht möglich.

4. Lehrgangsgebührenerstattung bzw. Gutschrift:

a)  in voller Höhe, wenn eine Veranstaltung seitens des ZVB vor Lehrgangsbeginn abgesagt wird,

b) anteilig von noch nicht stattgefundenen Unterrichtsstunden, wenn ein Lehrgang seitens des ZVB im Laufe des Lehrgangs abgesagt wird und keine Nachholtermine vereinbart werden (keine Erstattung entstandener Kosten von Arbeitsmaterialien u. ä.),

c)  in voller Höhe, wenn sich der Teilnehmer bis spätestens eine Woche vor Lehrgangsbeginn (siehe Punkt 3) schriftlich aus dringlichen Gründen in der ZVB-Geschäftsstelle abgemeldet hat,

d)  sollte ein Lehrgang aus Krankheitsgründen nicht weiter besucht werden können, besteht nur die Möglichkeit, die ausgefallenen Stunden bei einem Nachfolgelehrgang nachzuholen, sofern ein solcher angeboten und auch stattfinden wird. Eine Beitragsrückzahlung ist nicht möglich.

Kann der Teilnehmer aus anderen Gründen an einem Lehrgang nicht teilnehmen, besteht kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung des Lehrgangsbeitrages.

5. Termin- und Programmänderungen:

Termin- und Programmänderungen sind nicht immer zu vermeiden und vorbehalten.

6. Mindest-Teilnehmerzahlen:

Die Mindest-Teilnehmerzahlen betragen für den Schüler-Tastschreiblehrgang 12, für die anderen Tastschreiblehrgänge 8 und bei allen weiteren Lehrgängen jeweils 6 Personen. Sollte ein Lehrgang nicht über die Mindestteilnehmerzahl verfügen, kann der Lehrgang starten, wenn die Teilnehmer- beiträge entsprechend erhöht werden.

7. Datenschutz:

Die Verarbeitung der Daten erfolgt nur zum Zweck der Erbringung von Vertragsleistungen im Rahmen des Kursbetriebes. Die Speicherung erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, als auch der Nutzer an Schutz vor Missbrauch und sonstiger unbefugter Nutzung. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, außer sie ist zur Verfolgung unserer Ansprüche erforderlich oder es besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Die Löschung erfolgt nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und vergleichbarer Pflichten. Mehr dazu in der ZVB-Datenschutzerklärung.

8. Haftung der Lehrgangsteilnehmer:

Lehrgangsteilnehmer haben für alle Arten von Versicherungsschutz selbst zu sorgen. Die Haftung des ZVB Obertshausen für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen, ist lediglich auf die Fälle beschränkt, in denen der ZVB vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt hat.

Manipulationen an Hard- und Software dürfen an den PCs nicht vorgenommen werden. Für Beschädigungen an den Computern haftet der jeweilige Verursacher. Wird den Anweisungen des Dozenten nicht Folge geleistet und/oder stört der Lehrgangsteilnehmer laufend den Lehrgang, kann er von diesem ausgeschlossen werden.

Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie unsere allgemeinen ZVB-Lehrgangsbedingungen (AGB’s)

Wo finden die Lehrgänge statt?

Fast alle Kurse finden in der Georg-Kerschensteiner-Schule (GKS) in Obertshausen statt. Falls Sie sich nicht sicher sind, wo Ihr Lehrgang statt findet, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.

Wie kann ich mich anmelden?

Telefonisch, per E-Mail oder auf der Homepage. anmeldung@zvb-obertshausen.de
06104 7688820

Ein Rückzug von einer getätigten Anmeldung kann bis 1 Woche vor Lehrgangsbeginn in schriftlicher Form an die ZVB-Geschäftsstelle unter Angabe dringlicher Gründe erfolgen.

Teilnahmebescheinigungen

Nach dem erfolgreichen Besuch unserer Lehrgänge erhalten Sie auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung.